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LH-Stv. Josef Ackerl
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LH-Stv. Josef Ackerl

4021 Linz, Altstadt 30

Telefon Privat:
Telefon Büro: (070) 77 20-15110
Telefon Mobil:
Fax: (070) 77 20-11789

lhstv.ackerl@ooe.gv.at

Geboren am 13.4.1946 in Vöcklabruck, verheiratet mit Veronika Ackerl Berufliche Laufbahn: Pflichtschule Beruf des Kaufmannes 1966 Eintritt in die PVA der Arbeiter Linz Abteilungsleiter der Beitragsabteilung der PVA 1972 - 1985 Betriebsrat Politische Arbeit: Funktionen in der JG und SJ, u.a. SJ-Vorsitzender OÖ und Österreich Vorsitzender der Sektion Volksgarten Bezirksparteivorsitzender-Stv. der SPÖ Linz-Stadt ab 1980 Mitglied des Linzer Gemeinderates Mitglied des Landespateivorstandes der SPÖ OÖ ab 1985 Mitglied des Linzer Stadtsenates - Ressorts: Umweltschutz, Gewerbebehörde, Abfallwirtschaft, Soziales seit 1993 Mitglied der Oö. Landesregierung - Ressorts: Soziales, Gesundheit, Jugendwohlfahrt, Verwaltungspolizei seit 11. Mai 2000 Ressortwechsel: Soziales, Jugendwohlfahrt, Verwaltungspolizei, Gemeinden Seit 23. Oktober 2009 Landeshauptmann-Stellvertreter mit folgenden Aufgaben: Ressorts: Aufgabengruppe Gemeinden (ausgenommen die Durchführung des Finanzausgleiches, soweit er Gemeinden betrifft, deren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen nicht der sozialdemokratischen Partei angehören und den Angelegenheiten der Gemeindeaufsicht jener Gemeinden, deren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen Partei angehören; sowie ausgenommen die Angelegenheiten der Zweckzuschüsse des Bundes zur Förderung des Umweltschutzes) Aufgabengruppe Jugendwohlfahrt Aufgabengruppe Opferfürsorge (ausgenommen die Angelegenheiten der Opferinteressenvertretung) Aufgabengruppe Personenstandswesen Aufgabengruppe Soziales Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land hinsichtlich der Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen (Geldleistungen) für den Behinderten- und Jugendwohlfahrtsbereich und zwar soweit, als hiefür im Referat Mittel zur Verfügung stehen Aufgabengruppe Sozialversicherung Aufgabengruppe Verwaltungspolizei (ausgenommen die Angelegenheiten der Verordnung RGBl.Nr. 153/1897 betreffend die Exekution gegen Gemeinden und gegen als öffentlich und gemeinnützig erklärte Anstalten und die Angelegenheiten des Tierschutzgesetzes) Aus der Aufgabengruppe Bildung von den Angelegenheiten derJugendbetreuung und -förderung, die Angelegenheiten des Jugendschutzes Aus der Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe von den sonstigen Schulen des Landes die Angelegenheiten der Altenbetreuungsschule sowie die Angelegenheiten des Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetzes
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