 | LH-Stv. Josef Ackerl |  | |
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LH-Stv. Josef Ackerl
4021 Linz, Altstadt 30
Telefon Privat:
Telefon Büro: (070) 77 20-15110
Telefon Mobil:
Fax: (070) 77 20-11789
lhstv.ackerl@ooe.gv.at
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| Geboren am 13.4.1946 in Vöcklabruck, verheiratet mit Veronika Ackerl
Berufliche Laufbahn:
Pflichtschule
Beruf des Kaufmannes
1966 Eintritt in die PVA der Arbeiter Linz
Abteilungsleiter der Beitragsabteilung der PVA
1972 - 1985 Betriebsrat
Politische Arbeit:
Funktionen in der JG und SJ, u.a. SJ-Vorsitzender OÖ und Österreich
Vorsitzender der Sektion Volksgarten
Bezirksparteivorsitzender-Stv. der SPÖ Linz-Stadt
ab 1980 Mitglied des Linzer Gemeinderates
Mitglied des Landespateivorstandes der SPÖ OÖ
ab 1985 Mitglied des Linzer Stadtsenates - Ressorts: Umweltschutz, Gewerbebehörde, Abfallwirtschaft, Soziales
seit 1993 Mitglied der Oö. Landesregierung - Ressorts: Soziales, Gesundheit, Jugendwohlfahrt, Verwaltungspolizei
seit 11. Mai 2000 Ressortwechsel: Soziales, Jugendwohlfahrt, Verwaltungspolizei, Gemeinden
Seit 23. Oktober 2009 Landeshauptmann-Stellvertreter mit folgenden Aufgaben:
Ressorts:
Aufgabengruppe Gemeinden
(ausgenommen die Durchführung des Finanzausgleiches, soweit er Gemeinden betrifft, deren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen nicht der sozialdemokratischen Partei angehören und den Angelegenheiten der Gemeindeaufsicht jener Gemeinden, deren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der sozialdemokratischen Partei angehören; sowie ausgenommen die
Angelegenheiten der Zweckzuschüsse des Bundes zur Förderung des Umweltschutzes)
Aufgabengruppe Jugendwohlfahrt
Aufgabengruppe Opferfürsorge
(ausgenommen die Angelegenheiten der Opferinteressenvertretung)
Aufgabengruppe Personenstandswesen
Aufgabengruppe Soziales
Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land hinsichtlich der Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen (Geldleistungen) für den Behinderten- und Jugendwohlfahrtsbereich und zwar soweit, als hiefür im Referat Mittel zur Verfügung stehen
Aufgabengruppe Sozialversicherung
Aufgabengruppe Verwaltungspolizei (ausgenommen die Angelegenheiten der Verordnung RGBl.Nr. 153/1897 betreffend die Exekution gegen Gemeinden und gegen als öffentlich und gemeinnützig erklärte Anstalten und die Angelegenheiten des Tierschutzgesetzes)
Aus der Aufgabengruppe Bildung von den Angelegenheiten derJugendbetreuung und -förderung, die Angelegenheiten des Jugendschutzes
Aus der Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe von den sonstigen Schulen des Landes die Angelegenheiten der Altenbetreuungsschule sowie die Angelegenheiten des
Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetzes
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